Beitrag, Deutsch, 4 Seiten, Private Banking Informationsportal GEOPOLITICAL.BIZ
Autor: Markus Miller
Herausgeber / Co-Autor: Markus Miller
Erscheinungsdatum: 2007
Seitenangabe: 1-4
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Deutsche Banken sind nach dem Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz dazu verpflichtet, den Stand der bei ihnen geführten Konten und Depots sowie die bei ihnen verwahrten Vermögensgegenstände eines Erblassers den Erbschaftsteuerfinanzämtern anzuzeigen. (Meldung mit Stand des Todestages, 24 Uhr). Diese Anzeigepflicht erstreckt sich, wie der BFH in seinem Urteil v. 31. 5. 2006 - II R 66/04 entschieden hat, nun auch auf Vermögensgegenstände, die von einer ausländischen Zweigniederlassung einer deutschen Bank verwahrt oder verwaltet werden.
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